Als Gesellschafter: Hier ist die Mitwirkung eines erfahrenen Fachmannes mit Rat und Tat ausdrücklich erwünscht. Höhe der Einlage ca. 15.000,- €.
Als stiller Gesellschafter: Der Investor soll dauerhaft beteiligt sein.
Die Mitbestimmungsbefugnisse sind dabei abhängig von der Höhe der Investition. Er tritt aber nicht als Gesellschafter des Unternehmens nach außen hin auf.
Als Investor (partiarisch): Das Startup beteiligt den Investor an Gewinnen und Exit-Erlösen so „als wäre er Mit-Eigentümer“. Er hat aber keine weiteren Befugnisse.